Wechsel der gesetzlichen Krankenversicherung spart bis zu 903 Euro im Jahr
München (ots) –
Der Zusatzbeitrag gesetzlicher Krankenkassen reicht 2018 von 0,0 Prozent bis 1,7 Prozent. Dadurch sparen gesetzlich Versicherte mit einem Jahreseinkommen von 53.100 Euro (Beitragsbemessungsgrenze 2018*) bei einem Kassenwechsel bis zu 903 Euro im Jahr. Bei einem durchschnittlichen Einkommen von 30.000 Euro beträgt die Ersparnis bis zu 510 Euro jährlich.
Je nach Bundesland wählen Versicherte aus mindestens 43 öffentlich zugänglichen Krankenkassen. Durch den Wettbewerb profitieren besonders Verbraucher in Baden-Württemberg und Thüringen. Dort verzichtet die günstigste GKV auf einen Zusatzbeitrag, die teuerste verlangt 1,7 Prozent.
Selbst zwischen der günstigsten und der teuersten bundesweit geöffneten GKV beträgt der Beitragsunterschied 1,11 Prozentpunkte. Das Sparpotenzial durch einen Anbieterwechsel liegt entsprechend bei bis zu 589 Euro (Jahreseinkommen von 53.100 Euro brutto). Durchschnittsverdiener mit einem Jahreseinkommen von 30.000 Euro brutto sparen bis zu 333 Euro im Jahr.**
Beitragserhöhung ermöglicht Sonderkündigung bis 31. Januar
Zum Jahreswechsel haben nur sechs von 82 öffentlich zugänglichen Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. 13 haben ihre Beiträge gesenkt oder dies für 2018 angekündigt. Bei einer Beitragserhöhung haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats bei der Krankenkasse eingegangen sein, in dem sie die Beiträge erhöht. Versäumt der Versicherer, vorab auf die Beitragserhöhung hinzuweisen, läuft die Frist erst, wenn die Nachricht beim Versicherten angekommen ist.
Unabhängig davon können Verbraucher, die mehr als 18 Monate bei ihrer Krankenkasse versichert sind, jederzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu einer neuen Kasse wechseln.
„Bei der Auswahl einer neuen Krankenkasse sind neben dem Zusatzbeitrag vor allem die kassenindividuellen Leistungen entscheidend“, sagt Dr. Ansgar Lamersdorf, Leiter GKV bei CHECK24. „Eine Krankenkasse, die Extraleistungen wie Zuschüsse zu professioneller Zahnreinigung oder Osteopathie bietet, finden Verbraucher mit individuellen Filtermöglichkeiten im CHECK24-Vergleich.“
*Die Beitragsbemessungsgrenze markiert das Maximum, bis zu dem in den Sozialversicherungen Beiträge erhoben werden. Der über diesen Grenzbetrag hinausgehende Teil eines Einkommens ist beitragsfrei. **Tabellen mit Beispielberechnungen zum Sparpotenzial und Beitragssätzen der Krankenkassen stehen hier zum Download bereit: http://ots.de/6ONeH
Über CHECK24
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