Slowenien: Transponderpflicht für schwere Wohnmobile / Einmalige Gebühr von zehn Euro wird ab April fällig / Mautpreise bleiben stabil
München (ots) – Wer auf slowenischen Autobahnen oder  Schnellstraßen mit einem Fahrzeug über 3,5 Tonnen zulässiges  Gesamtgewicht unterwegs ist, zahlt bereits jetzt eine  streckenabhängige Maut. Ab 1. April müssen diese Fahrzeuge mit einem  so genannten „DarsGo unit“-Transponder an der Innenseite der  Windschutzscheibe ausgestattet sein. Dabei handelt es sich um ein  Funk-Kommunikationsgerät, das eingehende Signale aufnimmt und  weiterleitet. Dieses ermöglicht eine automatische Mautabrechnung. Der Stopp an den Mautstationen entfällt. Die bisherigen Bezahlsysteme –  bar, mit Kreditkarte oder über aufladbare Mautkarten – werden  ungültig. Wichtig: Betroffen sind nicht nur Lkw und Reisebusse,  sondern auch schwere Wohnmobile.
   Der Transponder funktioniert in ähnlicher Weise wie die  österreichische „Go Box“, kann aber nicht in Österreich erworben  werden. Wer aus dem Ausland kommt und ohne „DarsGo unit“ direkt auf  einer slowenischen Autobahn weiterfährt, darf ohne das Gerät bis zur  ersten DARS Servicestation weiterfahren. Dort muss er anhalten und  den Transponder erwerben, ansonsten drohen empfindliche Strafen  zwischen 300 und 800 Euro. Die slowenischen Polizeibehörden sind bei  ausländischen Kraftfahrern befugt, die Geldbuße an Ort und Stelle  einzuziehen. Bei Sofortzahlung wird ein Rabatt von 50 Prozent  gewährt.
   Die Registrierung für „DarsGo“ ist an allen Servicestationen der  Autobahngesellschaft DARS oder online unter deren Webseite darsgo.si  möglich. Die Ausgabe der „DarsGo unit“ erfolgt an den  Servicestationen „DarsGo servis“, hierfür fällt eine  Bearbeitungsgebühr von zehn Euro an. Einzelheiten dazu stehen auch in deutscher Sprache zur Verfügung und sind zudem in einem  deutschsprachigen Flyer zusammengefasst. Für Fahrzeuge bis zu 3,5 t  ändert sich nichts. Für sie gilt weiterhin die reguläre Vignette.
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