Wer ein Auto zulassen will, braucht eine Bestätigung, dass das Fahrzeug versichert ist, die Versicherungsbestätigung. Die früher als Doppelkarte bezeichnete Bestätigung stellt der Versicherer unmittelbar nach Antragsannahme aus. Damit hat der Kunde bereits Versicherungsschutz vor Eingang des ersten Beitrages, also auf den ersten Metern, die er mit dem Auto fährt.
Diesen vorläufigen Versicherungsschutz gibt es automatisch nur für die Haftpflichtversicherung. Für die Kasko muss er extra angekreuzt werden. Darauf sollte man bei Aushändigung der Karte achten. Zu beachten ist auch, dass der vorläufige Versicherungsschutz rückwirkend erlischt, wenn der erste Beitrag nicht fristgerecht eingezahlt wird. Quelle