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Fußball-WM 2018 in Russland / Elf ADAC Tipps für Anreise und Aufenthalt

München (ots) – Von 14. Juni bis 15. Juli wird in Russland die Fußball-Weltmeisterschaft ausgetragen. Fußball-Fans, die die deutsche Nationalmannschaft begleiten, müssen einige Formalitäten beachten, um nicht im Abseits zu landen. Der ADAC hat die 11 wichtigsten Tipps für Reisende zusammengestellt:

Tipp 1: Vorsorge treffen

Vor Reisebeginn ist es ratsam, sich bei der Deutschen Botschaft zu registrieren (Krisenvorsorgeliste). So erhält man im Problemfall schneller Hilfe.

Tipp 2: Einreise und Meldepflicht

Für die Fußball-WM wurden die Bestimmungen deutlich vereinfacht. Der Aufenthalt ab zehn Tage vor dem Beginn und bis zu zehn Tage nach dem Ende der Fußball-WM ist visumsfrei möglich, vorausgesetzt man hat einen gültigen Reisepass und eine FAN-ID (www.fan-id.ru). Die FAN-ID setzt jedoch den Besitz eines Fußballtickets voraus. Wer keine FAN-ID hat, benötigt ein Visum.

Tipp 3: Krankenversicherung

Grundsätzlich ist eine Auslandskrankenversicherung Pflicht. Für Inhaber von Fan-IDs ist eine solche Versicherung kein Muss, wird aber dringend empfohlen. Die russischen Auslandsvertretungen verfügen über Listen der akzeptierten Versicherungsunternehmen.

Tipp 4: Bargeld

Bargeld und Reiseschecks können bis zu einem Gegenwert in Höhe von 10.000 US Dollar ein- und ausgeführt werden.

Tipp 5: Mietfahrzeuge

Deutsche Autovermieter erlauben eine Einreise in das WM-Land nicht. Wer in Russland ein Kfz anmietet, sollte sich für eine Unfallsituation absichern durch:

– eine Vollkaskoversicherung für den Sachschaden am Mietwagen – den Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit angemessenen Deckungssummen – den Abschluss einer Traveller-Police für den Fall nicht ausreichender Mindestversicherungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung – eine Auslandskrankenversicherung zur Abdeckung von Krankenbehandlungskosten

Auf die Höhe von Selbstbeteiligungen im Kasko- und Haftpflichtbereich und auf Haftungsausschlüsse sollte besonders geachtet werden. Einige Kaskoversicherungen verweigern beispielsweise bei Fahrten auf unbefestigten Straßen die Zahlung. Alle Fahrer des Mietwagens sollten in den Versicherungsschutz miteinbezogen sein. Der Mieter sollte sich zudem den Mietwagen bei Anmietung genau ansehen und bestehende Mängel oder Vorschäden im Protokoll festhalten. In Russland liegt das Mindestalter für die Anmietung von Fahrzeugen in der Regel bei 22 bis 25 Jahren. Es hängt von der jeweiligen Autovermietung und dem angemieteten Fahrzeug ab.

Tipp 6: Führerschein

Pflicht ist der deutsche Führerschein gemeinsam mit dem Internationalen Führerschein oder mit einer beglaubigten russischen Übersetzung des deutschen Führerscheins.

Tipp 7: Wichtige Verkehrsbestimmungen

In Russland muss tagsüber auf Autobahnen und außerorts ganzjährig mit Abblendlicht gefahren werden. Die zulässige Geschwindigkeit für Pkw und Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen beträgt auf Autobahnen 110 km/h, außerorts 90 km/h und innerorts 60 km/h. Fahranfänger, die ihren Führerschein weniger als zwei Jahre besitzen, dürfen generell nur mit 70 km/h unterwegs sein. Handy am Steuer und freies Campen sind tabu. Was besonders feiernde Fans beachten sollten: Die Promillegrenze beträgt 0,0. Tempoverstöße und Alkoholvergehen werden hart bestraft.

Tipp 8: Begleichen von Geldbußen

In Russland dürfen Verkehrssünder nicht an Ort und Stelle bezahlen. Die Buße muss per Bankzahlung erfolgen. Russische Bußgelder können in Deutschland nicht zwangsweise eingetrieben werden. Ein Vollstreckungsabkommen zwischen den Ländern gibt es nicht.

Tipp 9: Verhalten bei Unfällen

Bei einem Unfall keine fremdsprachigen Schriftstücke unterzeichnen, deren Inhalt nicht verständlich sind. Da die Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig sind, ist im Falle eines nicht selbst verschuldeten Unfalls nicht mit einer vollständigen Erstattung des Schadens zu rechnen. Um den offenen Betrag nicht selbst leisten zu müssen, lohnt sich der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

Tipp 10: Öffentliche Verkehrsmittel und Sonderzüge

Die FAN-ID berechtigt zusammen mit dem Fußballticket und dem Personaldokument zur kostenfreien Nutzung von Sonderzügen, die auf den Strecken zwischen den Austragungsstädten verkehren. Ebenfalls ist die Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs in der jeweiligen Gastgeberstadt am Spieltag auf den Linien zu den Sportveranstaltungen kostenfrei möglich. Da die konkreten Linien durch die jeweils örtlich zuständigen Behörden festgelegt werden, ist es sinnvoll, die Informationen über die Internetseite der Verkehrsdirektion der FIFA Fußballweltmeisterschaft http://bit.ly/free_train_russia2 einzuholen. Plätze für den Sonderzug sollten vorher online gebucht werden. Das Kontingent ist limitiert.

Tipp 11: Anreise mit dem eigenen Auto

Zusätzlich zum Führerschein (siehe Tipp 6) muss man folgende Dokumente dabei haben:

– die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in russischer Sprache oder einem internationalen Zulassungsschein – Grüne Versicherungskarte mit dem Eintrag der Länderbezeichnung Russland oder dem Länderkürzel »RUS« – D-Schild mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm – Zolleinfuhrerklärung (erhältlich an der Grenze)

Diese Presseinformation finden Sie online unter http://presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter http://twitter.com/adac

Pressekontakt: ADAC Newsroom Tel.: 089 76 76 54 95 aktuell@adac.de

Original-Content von: ADAC, übermittelt durch news aktuell


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